Die Universität Hamburg will die Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern im Hinblick auf die Karriereentwicklung fördern. Das Magdalene-Schoch-Habilitationsstipendium dient daher der besonderen Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses.

Das Stipendium dient der Vorbereitung oder Fertigstellung eines Habilitationsvorhabens in Form eines Anschub- oder Abschlussstipendiums für weibliche Nachwuchswissenschaftlerinnen. Eine Förderung setzt daher voraus, dass die Promotion bereits erfolgreich abgeschlossen wurde. Ausschlaggebend für die Vergabe des Stipendiums sind die besonderen fachlichen Qualifikationen der Bewerberin.

Das Stipendium dient der Finanzierung der Aufnahme oder des Abschlusses einer Habilitation an ­der Fa­ku­ltät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg für die Dauer von ma­xi­mal ­ei­nem Jahr. Eine Verlängerung des Stipendiums ist leider nicht möglich.

Das Stipendium setzt sich monatlich aus einem Grundbetrag von 1750 Euro zuzüglich einer Sachkostenpauschale von 103 Euro zusammen. Zusätzlich erhält die Stipendiatin ggf. einen Kinderzuschlag von 400 Euro für das erste Kind und 100 Euro für jedes weitere Kind. Die rechtliche Grundlage der Förderbeträge ist die „Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (ohne UKE)“ sowie der dazugehörige Leitfaden mit entsprechender Anlage.

Hinweise zur Bewerbung:

Einzureichen sind in einem zusammenhängenden PDF-Dokument folgende Unterlagen:

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien relevanter Zeugnisse (insbesondere über den Erwerb des 1. Staatsexamens oder eines entsprechenden Äquivalents)
  • Nachweis über die abgeschlossene Promotion
  • Empfehlungsschreiben der die Habilitation betreuenden Person
  • Auflistung bisheriger wissenschaftlicher Veröffentlichungen
  • Für die Vergabe eines Anschubstipendiums: Kurzexposé (max. 5 Seiten) mit grobem Zeitplan
  • Für die Vergabe eines Ab­schluss­sti­pen­di­ums: Ex­po­sé inklusive eines aktuellen Zeit­plans
  • Ggf. Kopien der Geburtsurkunde/n des Kindes /der Kinder

Das Referat nimmt Bewerbungen für das Habilitationsstipendium zur Zeit durchgehend entgegen. Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail in einem zusammenhängenden PDF-Dokument an gleichstellung.jura@uni-hamburg.de zu richten. Eine entsprechende Eingangsbestätigung wird zeitnah versandt. Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.

Mehr Informationen: https://tinyurl.com/2chtzubl