Im Zuge der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern im Hinblick auf die Karriereentwicklung will die Universität Hamburg auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Die Fakultät für Rechtswissenschaft hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer einzurichten. Das Stipendium kann daher an Mütter, geschlechtsunabhängig an alleinerziehende Elternteile oder im Einzelfall geschlechtsunabhängig an Elternteile, die sich überwiegend um das Kind bzw. die Kinder kümmern, vergeben werden.

Das Promotionsstipendium kann in der Form eines Grundstipendiums oder eines Abschlussstipendiums gewährt werden. Voraussetzungen für die Vergabe des Stipendiums sind insbesondere, dass das Studium mit überdurchschnittlichen Leistungen absolviert wurde und die Promotion an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg betreut wird. Bei der Auswahl werden neben der besonderen fachlichen Qualifikation der Bewerber*innen auch soziale Aspekte berücksichtigt, wie die Familiensituation und die Einkommenslage.

Das Stipendium wird als Grundstipendium zunächst für zwei Jahre gewährt und kann auf Antrag nach Begutachtung der bis dahin erreichten Leistung durch eine Hochschullehrerin bzw. einen Hochschullehrer um maximal ein Jahr verlängert werden.

Als Abschlussstipendium wird das Stipendium für maximal ein Jahr gewährt.Bei Geburt eines weiteren Kindes während der Förderdauer verlängert sich die Förderdauer um jeweils bis zu sechs Monate pro weiterem Kind (auf Antrag und unter Vorlage der Geburtsurkunde).

Das Stipendium setzt sich monatlich aus einem Grundbetrag von 1365 Euro zuzüglich einer Sachkostenpauschale von 103 Euro und einem Kinderzuschlag von 400 Euro für das erste Kind und 100 Euro für jedes weitere Kind zusammen. Die rechtliche Grundlage der Förderbeträge ist die „Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (ohne UKE)“ sowie der dazugehörige Leitfaden mit entsprechender Anlage.

Hinweise zur Bewerbung:
Einzureichen sind in einem zusammenhängenden PDF-Dokument folgende Unterlagen:

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien relevanter Zeugnisse (insbesondere über den Erwerb des 1. Staatsexamens oder eines entsprechenden Äquivalents)
  • Angaben zu Einkommensverhältnissen und Familiensituation in Form einer freiwilligen, aufrichtigen Selbstauskunft, wobei insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt werden können: eigenes Einkommen und Vermögen, Anzahl der Kinder, finanzielle Belastungen, ggf. Einkommen und Vermögen des*der Partner*in. Wir bitten Sie, uns ihre diesbezügliche Situation in eigenen Worten kurz zu erläutern, Nachweise o.ä. sollen nicht eingereicht werden.
  • Bisherige wissenschaftliche Veröffentlichungen (sofern vorhanden)
  • Nachweis über die Zulassung zur Promotion an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg
  • Ein Gutachten einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers zur Qualität des Vorhabens und zur Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Der*Die Gutachter*in kann, muss aber nicht wissenschaftliche*r Betreuer*in des Forschungsvorhabens sein.
  • Für die Vergabe eines Grundstipendiums: Einreichung eines Exposés inklusive Arbeits- und Zeitplan (max. 12 Seiten)
  • Für die Vergabe eines Abschlussstipendiums: Einreichung eines Exposés mit aktuellem Zeitplan (max. 12 Seiten)

Die geforderten Unterlagen sind einzureichen bis zum 31.07.2023 an gleichstellung.jura@uni-hamburg.de. Eine entsprechende Eingangsbestätigung wird zeitnah versandt. Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.

 Mehr Informationen: https://tinyurl.com/2avok8cy