Ausgeschrieben werden Stipendien nach dem Hamburgischen Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (HmbNFG) für Promovierende der UHH mit einem Förderbeginn ab 1.10.2025.

Bewerbungsfrist: 01. April – 14. April 2025 (23:59 CET)
Die Verantwortung für eine vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei den Antragstellenden. Verspätete Bewerbungen werden aus formalen Gründen abgelehnt.

Das Stipendium beträgt 1.200 Euro monatlich zzgl. bis zu 1.023 Euro pro Förderjahr für Sach- und Reisekosten. Der monatliche Kinderbetreuungszuschlag beträgt 154 Euro.

Bewerbungen sind entweder auf ein Grundstipendium oder ein Abschlussstipendium möglich.

Voraussetzungen für Grundstipendien mit einer Dauer von bis zu einem Jahr und der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr:

  • nachweisbar überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen des zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses;
  • Beginn der Förderung spätestens ein Jahr nach Abschluss des Hochschulstudiums. Ein späterer Beginn von bis zu 3 Jahren nach Abschluss des Hochschulstudiums ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. In diesem Fall ist eine Begründung für die Verzögerung mit einzureichen.

Bedingungen für Abschlussstipendien mit einer Dauer von bis zu einem Jahr:

  • Bezug des Grundstipendiums der Landesgraduiertenförderung nach dem HmbNFG

ODER

  • vorausgehende Beschäftigung als akademische:r Mitarbeiter:in einer aus öffentlichen Mitteln geförderten wissenschaftlichen Einrichtung der FHH für max. 4 Jahre; Beginn der Förderung im Anschluss an den Arbeitsvertrag. Eine längere Beschäftigungsdauer ist nur bei begründeten Einzelfällen zulässig. In diesem Fall ist eine Begründung mit einzureichen.

Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller

  • bereits promoviert worden ist,
  • für dasselbe Vorhaben eine andere Förderung von öffentlichen oder privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat,
  • sich in einem Ausbildungsgang befindet (z.B. Referendariat).

Nebentätigkeiten sind während der Förderungsdauer nur in einem Umfang von bis zu 4 Stunden/Woche zulässig.

Anträge mit in nachstehender Reihenfolge aufgeführten Anlagen sind elektronisch als zusammengefügtes PDF-Dokument (max. 4MB) an fhh-promotionsfoerderung@uni-hamburg.de zuzuschicken:

  • Antragsformular
  • kurzes Anschreiben/Motivationsschreiben
  • Formular „Angaben zur Nebentätigkeit/Berufstätigkeit“
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Für das Abschlussstipendium: Nachweis der Beschäftigung als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in (Arbeitsvertrag), sofern zuvor kein Grundstipendium erhalten wurde
  • Kopien der Hochschulzeugnisse (BA, MA, ggf. zusätzlich erforderliche Nachweise)
  • Exposé des Promotionsvorhabens mit Arbeits- und Zeitplan (Näheres siehe Infor-mationsblatt).
  • Gutachten der Betreuerin/des Betreuers der Dissertation
  • Gutachten einer/eines weiteren Hochschullehrenden
  • schriftlicher Nachweis zur Zulassung zur Promotion (muss spätestens bei Stipen-dienbeginn vorliegen)

Kontakt und Information:

Sünje Todt • Abteilung 4/Ref. Forschungsförderung Early Career Researchers • Mittelweg 177 • 20148 Hamburg
Tel: (040) 42838-4111 • E-Mail: fhh-promotionsfoerderung@uni-hamburg.de
Antragsformulare und Informationen finden Sie zum Download unter:
www.uni-hamburg.de/forschung/nachwuchs/stipendien/promotionsfoerderung/landesgraduiertenfoerderung.html