Pandemiebekämpfungsmaßnahmen verursachen für die Bevölkerung wirtschaftliche und sozioökonomische Kosten. Der Staat hat in der Corona-Pandemie verursacht, diese Kosten durch verschiedene Maßnahmen abzumildern, so hat er Einmalzahlungen
an Grundsicherungsempfänger:innen geleistet und Ansprüche auf Schutzmasken für Risikogruppen und „Bürgertests“ über eine krankenversicherungsrechtliche Regelung (§ 20i Abs. 3 SGB V) sowie Ansprüche auf finanzielle Hilfen für Eltern im Falle geschlossener Kitas und Schulen (§ 56 Abs. 1a IfSG, § 45 Abs. 2a SGB V) eingeführt. Daneben wurde über staatshaftungsrechtliche Ansprüche diskutiert. Kohärente Lösungen gab es insgesamt allerdings nicht. Die sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen können unter dem Begriff „Pandemiefolgenrecht“ diskutiert werden. Da die Belastungsintensität der Bekämpfungsmaßnahmen für manche Bevölkerungsgruppen größer ist (Eltern, sozioökonomisch Benachteiligte) als für andere, stellt sich die Frage, wie dies im Recht berücksichtigt werden kann und ob es so etwas wie ein „soziales Pandemiefolgenrecht“ gibt. Der Vortrag will dieser Frage nachgehen und versucht, die Grenzen eines solchen sozialen Pandemiefolgenrechts einfach-rechtlich und verfassungsrechtlich zu vermessen.

Am Donnerstag, 23. Februar 2023

Beginn: 18:15 Uhr

Wo: EG 18/19, Rechtshaus Rothenbaumschaussee 33

Referentin: Prof. Dr. Andrea Kießling (Goethe-Universität Frankfurt am Main)

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Im Anschluss: Gemeinsamer Ausklang mit Wein und Brezeln!